FAQ


1. Im Hinblick auf die Veranstaltung selbst kommen - durch den Erwerb der Eintrittskarte - vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

2. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

4. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

5. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

8. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen werden vom Veranstalter bekanntgegeben.

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
9a. Bitte informieren Sie sich aus diesem Grund, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.

10. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber vom Veranstalter den Eintrittspreis bis zu zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin abzüglich Bearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat. Rücknahme der Karten bei Verlegung nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin. Im Übrigen ist eine Rücknahme oder der Umtausch ausgeschlossen.
10a. Im Falle einer terminlichen oder örtlichen Verlegung, sowie einer Absage erfolgt keine Reisekostenerstattung durch den Veranstalter.

11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

12. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

13. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

14. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

15. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.

16. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Zur Entlastung der Umwelt bitte die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

17. Tickets für Rollstuhlfahrer und deren Begleiter sind über den jeweiligen lokalen Veranstalter der Veranstaltung erhältlich. Bei Unklarheiten oder Rückfragen zur Vermittlung erreichen Sie unser Büro montags bis freitags von 10-18 Uhr unter office@c2concerts.de bzw. 0711 - 84961672
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